Ingenieurbüro
Diplom-Ingenieur Martin Horn
Beratender Ingenieur
von der BBIK ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauwerksabdichtung
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Erfassung von gefährdeter Bausubstanz durch den Grundwasserwiederanstieg in der Lausitz
Auftraggeber: |
LMBV mbH Knappenstrasse 1 01968 Senftenberg |
Auftragsumfang: |
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Bearbeitungsort: |
Vetschau,OT Märkisch Heide, Suschow, Stradow |
Hintergrund:
Durch die Schließung der Braunkohlentagebaue in der Lausitz verbunden mit dem Abstellen der Grundwasserhaltung stellt sich schrittweise der vorbergbauliche Grundwasserstand in der Region wieder ein. Im Bearbeitungsgebiet befinden sich 180 Häuser in dem Bereich in den gemäß der von der LMBV erarbeiteten Prognose der Grundwasserstand auf weniger als 2,00 m unter dem Gelände ansteigt.Viele Hauseigentümer haben in den zurückliegenden Jahren ihre Kellerräume für Heizungsanlagen bzw. zu Wohnräumen ausgebaut und sind dabei von den abgesenkten Grundwasserständen zur Zeit der Bergbautätigkeit ausgegangen. Für Gebäude deren Kellersohle unterhalb des prognostizierten Bemessungswasserstandes liegen werden, werden durch uns individuelle Sanierungskonzeptionen erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Sanierungskonzeption wird der Finanzbedarf für die individuelle Gebäudesicherung ermittelt und mit dem Finanzbedarf für flächige Maßnahmen verglichen.
Die so ermittelten erforderlichen Aufwendungen dienen als Grundlage für politische Entscheidungen über die Art und dem Umfang möglicher Förderungen.
Bearbeitungsschritte:
- Ermittlung der vermessungstechnischen Grundlagen für die jeweiligen Grundstücke einschließlich der eigentümerrelevanten Einträge in den Grungbüchern
- Erfassung und Dokumentation des Ist-Zustandes der Gebäude auf den Grundstücken, insbesondere der Keller, Kleinkläranlagen bzw. Abwassergruben, Swimmingpools und in die Erde eingelassene Gas- bzw. Öltanks soweit vorhanden
- Erfassung der Höhen der Bauteilenbenen bezohen auf NN (die Bezugshöhen wurden vom AG ermittelt und vorgegeben)
- Wertung der Ergebnisse der Gebäudeuntersuchungen auf der Grundlage der Grundwasserprognose des AG
- Abstimmung mit dem AG über den Umfang der zu erarbeitenden Sarnierungskonzeptionen
- Erarbeitung einer Sarnierungskonzeption für gefärdete Grundstücke
- Erarbeitung der Sarnierungsplanung (Grundlage Leistunsphasen 3 und 4 der HOAI)
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